Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) 2023/2024

der Chiemgau Arena GmbH in der Chiemgau Arena Ruhpolding, Biathlonzentrum 1, 83324 Ruhpolding

1. Allgemeines- Geltungsbereich

Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tageskarten, Generalkarten und/oder sonstigen, z.B. VIP, Eintrittskarten (gemeinsam „Eintrittskarten“) von der Chiemgau Arena GmbH, Biathlonzentrum 1, 83324 Ruhpolding („Chiemgau Arena GmbH“) oder von durch die Chiemgau Arena GmbH autorisierten Verkaufs-/Ausgabestellen begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen, die von der Chiemgau Arena GmbH (mit-)veranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt in der Chiemgau Arena.

2. Angebot, Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Vorzeigen der Karte am Eingang

2.1 Bezugswege: Eintrittskarten sind (per Telefon, per E-Mail oder Online) ausschließlich über die von der Chiemgau Arena GmbH autorisierten Vertriebswege zu beziehen. Diese sind:

  1. Die Chiemgau Arena GmbH (Bestellung per E-Mail an [email protected]).
  2. Ticketverkauf in der Tourist Info Ruhpolding, Bahnhofstraße 8, 83324 Ruhpolding, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter +49 (0) 8663 88060.
  3. Die offizielle Webseite des OK Ruhpolding: www.biathlon-ruhpolding.de, mit der darauf befindlichen Verlinkung auf den Veranstaltershop https://biathlon-ruhpolding.reservix.de/. Der Erwerb der Eintrittskarten erfolgt dabei über den exklusiven Ticketpartner der Chiemgau Arena GmbH, die Reservix GmbH (mit den Marken Reservix und ADticket; gemeinsam „Reservix“).
  4. Die offiziellen Webseiten von Reservix: www.reservix.de sowie www.adticket.de.
  5. Die autorisierten Reservix-Vorverkaufsstellen und Ticketshops, welche auf der Seite www.reservix.de/vorverkaufsstellen sowie unter www.adticket.de/Liste-der-Vorverkaufsstellen.html gelistet sind.
  6. Tageskasse auf dem Veranstaltungsgelände der Chiemgau Arena.
  7. Sonstige ausdrücklich von der Chiemgau Arena GmbH autorisierte und gekennzeichnete Verkaufs-/Ausgabestellen (z.B. Vertrieb über den Ticketshop des Deutschen Skiverbandes und dessen Tochtergesellschaften).

Bei Erwerb von Eintrittskarten über durch die Chiemgau Arena GmbH autorisierte Verkaufs-/Ausgabestellen, insbesondere den Ticketpartner Reservix und/oder den Deutschen Skiverband, können weitere AGB Geltung erlangen. Sollten diese ATGB Regelungen enthalten, die den AGB Dritter widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und der Chiemgau Arena GmbH diese ATGB Vorrang, sofern sie im Erwerbsvorgang oder spätestens bei Zutritt zur Chiemgau Arena ordnungsgemäß einbezogen worden sind.

Der Kunde erkennt an, dass die Chiemgau Arena GmbH aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbands- oder behördenseitig vorgegebener Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, berechtigt ist, die Bezugswege für Eintrittskarten zu beschränken, z.B. auf den Online-Vertrieb. Auch erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass die Chiemgau Arena GmbH insbesondere bei höherer Nachfrage bestimmte Kundengruppen bevorzugt bedienen kann (z.B. Kunden mit Gutscheinen). Regressansprüche gegenüber der Chiemgau Arena GmbH bestehen hier nicht, es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf Erwerb einer Eintrittskarte.

 

2.2 Bestellung: Im Fall einer Online-Bestellung enthalten die auf einem der o.g. Bezugswege dargestellten Erwerbsoptionen kein Vertragsangebot seitens der Chiemgau Arena GmbH, sondern nur eine Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Kunden. Mit dem dafür vorgesehenen Online-Befehl gibt der Kunde gegenüber der Chiemgau Arena GmbH ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Eintrittskarten ab. Der Vertragsschluss kommt dadurch zustande, dass dem Kunden die Bestellung bestätigt wird oder die gewünschten Eintrittskarten elektronisch, z.B. im sog. „print@home“- Verfahren zum Ausdruck zur Verfügung gestellt, per Post zugesandt oder an der Verkaufs-/Ausgabestelle übergeben werden. Im Fall einer Bestellung vor Ort oder bei telefonischer Bestellung kommt der Vertragsschluss mit Übergabe oder Versand der Eintrittskarten zustande.

 

2.3 Zutrittsrecht: Die Chiemgau Arena GmbH will den Zutritt zu Veranstaltungen nicht jedem, sondern nur denjenigen Eintrittskarteninhabern gewähren, die Eintrittskarten als Kunde bei der Chiemgau Arena GmbH oder einer autorisierten Verkaufs-/Ausgabestelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 5.3 erworben haben und ggf. weiter geltende Zutrittsvoraussetzungen (z.B. nach Ziffer 2.4) erfüllen. Die Chiemgau Arena GmbH gewährt daher nur personalisierten Kunden, die durch auf die Eintrittskarte gedruckte Individualisierungsmerkmale (z.B. Strich-/QR-Code und/oder Buchungsnummer etc.) identifizierbar sind und/oder Zweiterwerbern, die nach Ziffer 5.3 Eintrittskarten zulässig erworben haben, und die ggf. weiter geltenden Zutrittsvoraussetzungen (z.B. nach Ziffer 2.4) erfüllen, ein Zutrittsrecht („Zutrittsrecht“). Das Zutrittsrecht endet mit dem erstmaligen Verlassen des Veranstaltungsgeländes der Chiemgau Arena. Im Falle eines Eintrittskartenerwerbs im Rahmen einer unzulässigen Weitergabe nach Ziffer 5.2 besteht kein Zutrittsrecht. Die Chiemgau Arena GmbH behält sich in diesem Fall eine Zutrittsverweigerung vor. Regressansprüche gegen die Chiemgau Arena GmbH sind in diesem Fall ausgeschlossen. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Chiemgau Arena GmbH erfüllt ihre Pflichten hinsichtlich des Zutrittsrechts des Kunden oder des jeweiligen Eintrittskarteninhabers, indem sie einmalig Zutritt zu der Veranstaltung gewährt. Die Chiemgau Arena GmbH wird auch dann von ihrer Leistungspflicht frei, wenn der Eintrittskarteninhaber kein wirksames Zutrittsrecht nach dieser Ziffer erworben hat. Ein Anspruch des Kunden, dass am für das erworbene Ticket gültigen Tag ein bestimmter Wettkampf durchgeführt wird, besteht nicht, auch wenn auf der Eintrittskarte oder in anderer Weise im Vorfeld ein bestimmter Wettkampf angegeben war.

 

2.4 Besondere Zutrittsbedingungen: Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbands- oder behördenseitig angeordnete oder vorgegebene Zutrittsbeschränkungen oder sonstige Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen oder im Rahmen eines (Teil-)Ausschlusses von Zuschauern aufgrund behördlicher Weisung gemäß Ziffer 6.3, bestimmte Anforderungen durch den Kunden zu erfüllen sein und/oder bestimmte Nachweise für den Erwerb von Eintrittskarten und/oder den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verlangt werden (z.B. Personalausweis, Impfnachweis), ist die die Chiemgau Arena GmbH im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben berechtigt und verpflichtet, sich diese Anforderungen zur Bedingung für den Eintrittskartenerwerb und/oder Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu machen  und die Einhaltung vorgegebener Anforderungen zu überprüfen. Kann der Kunde die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann die Chiemgau Arena GmbH den Erwerb von Eintrittskarten und/oder den Zutritt zur Chiemgau Arena verweigern bzw. den Kunden aus der Chiemgau Arena verweisen. Ist der Erwerb von Eintrittskarten bereits erfolgt, können der Kunde und die Chiemgau Arena GmbH in diesem Fall vom Vertrag über den Eintrittskartenerwerb für die betroffene Veranstaltung nach Ziffer 2.6 zurücktreten.

Weiterhin erkennt der Kunde an, dass aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbands- oder behördenseitig angeordnete oder vorgegebene Zutrittsbeschränkungen oder sonstige Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, im Zusammenhang mit dem Erwerb von Eintrittskarten, dem Zutritt zum und dem Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zusätzliche Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen Geltung erlangen können, ausdrücklich auch über den Anwendungsbereich von Ziffer 13 hinaus. Diese werden dem Kunden dann rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind vom Kunden ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Sofern der Kunde mit den besondere Zutrittsbeschränkungen oder sonstigen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nicht einverstanden ist, kann er – sofern der Erwerb von Eintrittskarten bereits erfolgt ist – vom Vertrag über den Eintrittskartenerwerb für die betroffene Veranstaltung nach Ziffer 2.6 zurücktreten.

 

2.5 Zutritts- und Aufenthaltsregeln: Jeder Besucher ist verpflichtet, sich beim Einlass zu der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst auf das Mitführen von nach der Stadionordnung verbotenen Gegenständen, die nicht in den Veranstaltungsbereich mitgenommen werden dürfen, durch Abtasten der Bekleidung bzw. durch Benutzen eines Metalldetektors (oder anderer technischer Hilfsmittel) untersuchen zu lassen. Auf Anordnung ist dem Ordnungsdienst die Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse (Taschen, Rucksäcke etc.) zu gewähren.

Die Chiemgau Arena GmbH als Veranstalter übt während und unmittelbar vor und nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist jeder Besucher verpflichtet, den erforderlichen Anweisungen des Veranstalters, der Polizei, der Feuerwehr oder der für den Veranstalter tätigen Ordnungskräften Folge zu leisten.

 

Jeder Besucher einer Veranstaltung hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass andere Personen oder fremde Sachwerte nicht geschädigt, gefährdet oder andere Personen – sofern nicht nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt werden.

Personen, die den genannten Weisungen nicht Folge leisten und/oder gegen einen oder mehrere Punkte der Stadionordnung verstoßen bzw. geltende besondere Anforderungen nicht erfüllen, Personen, die sich weigern, sich vor Betreten des Veranstaltungsgeländes einer vom Sicherheits- und/oder Einlasskontrollpersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle und/oder Durchsuchung seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen, Personen, die offensichtlich unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen und/oder Personen, die sich gewalttätig verhalten bzw. den konkreten Verdacht eines solchen Verhaltens begründen, kann der Veranstalter bzw. die hierzu von diesem befugten Personen, ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigern oder des Veranstaltungsgeländes verweisen.

Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen dieser Ziffer 2.5 und/oder der Stadionordnung, kann die Chiemgau Arena GmbH als Veranstalter von Dritten in Anspruch genommen werden. Die Chiemgau Arena GmbH sind daher berechtigt, den/die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzgl. des resultierenden Schadens, gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass die Chiemgau Arena GmbH einen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich des gesamten Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen sämtlicher Verantwortlicher ein Verursachungszusammenhang bestand.

 

2.6 Rücktrittsrecht: Steht dem Kunde ein Rücktrittrecht nach diesen ATGB zu und wird dieses wirksam ausgeübt, erhält der Kunde gegen Vorlage bzw. Übersendung der Original-Eintrittskarte(n) auf eigene Rechnung, im Falle elektronischer Eintrittskarten unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer den entrichteten Preis abzüglich angefallener Gebühren (z.B. Service- und/oder Versandgebühren) erstattet. Ziffer 6.3 zu Gutscheinen gilt entsprechend. Das Rücktrittsrecht ist verwirkt, wenn der Kunde zu geltenden Zutrittsbedingungen einmal Zutritt zum Veranstaltungsgelände erlangt und sich somit mit diesen Zutrittsbedingungen konkludent einverstanden erklärt hat.

 

3. Kartenpreise, Ermäßigungen, Zahlungsbedingungen, Kartenkategorien

3.1 Preise: Es gelten die jeweils auf der Bestellseite im Ticketshop https://biathlon-ruhpolding.reservix.de bzw. auf der offiziellen Webseite des OK Ruhpolding www.biathlon-ruhpolding.de (gemeinsam: „Preislisten“) im Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung des Kunden angegebenen Eintrittskartenpreise („Preise“).

 

  • Die angegebenen Preise beinhalten die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer. Je nach Bestellweg und Versandart können Servicegebühren und/oder Versandgebühren nach der jeweils gültigen Preisliste erhoben werden, soweit die Services oder der Versand im Interesse des Kunden erfolgen und die Gebühren dem Kunden zumutbar sind.

 

3.2 Stornierungen: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist die Chiemgau Arena GmbH berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Eintrittskarten elektronisch zu sperren; diese verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt der Chiemgau Arena GmbH vorbehalten.

3.2 Ermäßigungen: Jugendliche zwischen dem elften (11.) und siebzehnten (17.) Lebensjahr, Schüler, Studenten sowie Schwerbehinderte erhalten Ermäßigungen auf die Preise entsprechend der Preislisten. Der jeweilige Nachweis über die Ermäßigung ist bei Betreten des Veranstaltungsgeländes der Chiemgau Arena im Rahmen der Einlasskontrolle vorzulegen. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die Weitergabe von ermäßigten Eintrittskarten gelten die Regelungen in Ziffer 5 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Inhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Inhaber zahlt vor Zutritt zur Chiemgau Arena einen Aufpreis in Höhe der Differenz zwischen ermäßigter und einer entsprechenden Eintrittskarte an der Tageskasse. Für die Aufwertung einer Eintrittskarte kann von der Chiemgau Arena GmbH eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Ermäßigte Eintrittskarten können nur erworben werden, wenn die Ermäßigungsberechtigung sowohl bei Erwerb als auch bei Zutritt zur Chiemgau Arena vorliegt.

3.4 Kinderkarten: Kinder bis einschließlich fünf (5) Jahren benötigen ebenfalls eine Eintrittskarte. Diese erhalten Sie kostenlos, aber nur an der Tageskasse am Tag der Veranstaltung (der entsprechende Nachweis ist an der Tageskasse vorzulegen). Eine Weitergabe von Kinderkarten ist ausgeschlossen. Kinder von sechs (6) bis einschließlich zehn (10) Jahren müssen ein vergünstigtes Kinderticket (5€) nachweisen (nur in Kombination mit einem Erwachsenen-Ticket buchbar).

3.5 Umplatzierung: Der Kunde erkennt an, dass die Chiemgau Arena GmbH aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbands- oder behördenseitig angeordnete oder vorgegebene Zutrittsbeschränkungen oder sonstige Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, berechtigt ist, dem Eintrittskarteninhaber von seinen bestellten Plätzen abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuzuweisen. In einem solchen Fall der Umplatzierung besteht seitens des Kunden kein Rücktrittsrecht oder ein weitergehender Anspruch auf Entschädigung.

 

4. Kein Widerrufs- und Rückgaberecht

Mit ihrem Service, Eintrittskarten für Veranstaltungen zu vertreiben, bietet die Chiemgau Arena GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen/Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Termin/Zeitraum an. Dies bedeutet, dass gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufs- und/oder Rückgaberecht hinsichtlich der, z.B. online gekauften, Eintrittskarten besteht. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Chiemgau Arena GmbH bzw. die entsprechende autorisierte Stelle bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

 

5. Nutzung und Weitergabe von Eintrittskarten; Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe

5.1 Schützenswertes Interesse: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltungen und zur Unterbindung der nicht autorisierten Weitergabe von Eintrittskarten, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Eintrittskarten zu sozialverträglichen Preisen, aber auch im Rahmen von weiteren Schutzmaßnahmen liegt es im Interesse der Chiemgau Arena GmbH, die Weitergabe von Eintrittskarten angemessen einzuschränken.

5.2 Nutzung und unzulässige Weitergabe: Der Erwerber verpflichtet sich daher, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Jede gewerbliche bzw. kommerzielle Zwecke Weitergabe/Weiterveräußerung erworbener Eintrittskarten sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Eintrittskarten durch den Kunden und/oder Eintrittskarteninhaber ohne Einholung einer vorherigen schriftlichen Einwilligung durch die Chiemgau Arena GmbH ist untersagt. Als Unzulässige Weitergabe bzw. unzulässiges Anbieten gilt insbesondere,

  1. Eintrittskarten öffentlich, bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht von der Chiemgau Arena GmbH autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu veräußern und/oder weiterzugeben;
  2. Eintrittskarten zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben. Ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
  3. Eintrittskarten regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl weiterzugeben;
  4. Eintrittskarten an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler bzw. Ticketplattformen zu veräußern und/oder weiterzugeben;
  5. Eintrittskarten ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Chiemgau Arena GmbH kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;
  6. Im Falle einer (beispielsweise durch die zuständige Behörde) angeordneten und datenschutzrechtlich zulässigen Erfassung der Kontaktdaten eines jeden Kunden und/oder Ticketinhabers (z.B. zum Zwecke der Nachverfolgung im Rahmen von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung) Eintrittskarten zu veräußern und/oder weiterzugeben, ohne dass die Chiemgau Arena GmbH unter Nennung der erforderlichen Kontaktdaten des neuen Inhabers rechtzeitig über die Weitergabe der Eintrittskarte informiert wird; die Weitergabe der Daten des neuen Inhabers erfolgt in diesem Fall zur Wahrung der berechtigten Interessen der Chiemgau Arena GmbH gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO, und/oder
  7. Eintrittskarten weiterzuverkaufen und/ oder weiterzugeben, wenn diese Eintrittskarten unter Verwendung automatisierter Verfahren erworben wurden, die dazu dienen, Beschränkungen über die Zahl der von einer Person zu erwerbenden Eintrittskarten oder andere für den Verkauf der Tickets geltende Regularien zu umgehen (sog. BOT-Käufe).

5.3 Zulässige Weitergabe: Eine private, nicht öffentliche Weitergabe einer Eintrittskarte aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 5.2 vorliegt und der Kunde (1) den neuen Inhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (z.B. auf Anforderung Vor- und Zuname, Anschrift und Geburtsdatum) über den neuen Inhaber an die Chiemgau Arena GmbH nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist, (2) der neue Inhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung der Eintrittskarte mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und der Chiemgau Arena GmbH einverstanden erklärt, (3) der neue Inhaber sich mit der Weitergabe seines Vor- und Zunamens, seiner Anschrift und seines Geburtsdatums an die Chiemgau Arena GmbH sowie der Verarbeitung dieser Daten zur Vertragsdurchführung durch die Chiemgau Arena GmbH einverstanden erklärt und (4) die Chiemgau Arena GmbH auf Anforderung (insbesondere aufgrund extern vorgegebener Schutz- bzw. Sicherheitsmaßnahmen, jeweils aber im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht) unter Nennung der Daten des neuen Inhabers (regelmäßig Vor- und Zuname, Anschrift und Geburtsdatum), rechtzeitig über die Weitergabe der Eintrittskarte informiert wird oder die Chiemgau Arena GmbH die Weitergabe an den neuen Inhaber konkludent als zulässig erklärt hat. Die Weitergabe der Daten des neuen Inhabers erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und der Chiemgau Arena GmbH sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) der DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen der Chiemgau Arena GmbH (vgl. Ziffer 5.1) gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO.

 

5.4 Unzulässiges Unkenntlich machen von Informationen auf Eintrittskarten: Es ist untersagt, den Preis oder andere Elemente der Eintrittskarte (wie z.B. Warnungen vor unautorisiertem Weiterverkauf, Strich- bzw. QR-Codes) auf der Eintrittskarte unkenntlich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist die Chiemgau Arena GmbH berechtigt, dem Inhaber der betroffenen Eintrittskarte den Zutritt zur Chiemgau Arena entschädigungslos zu verweigern und die betroffene Eintrittskarte zu sperren.

 

5.5 Vertragsstrafe: Im Falle einer schuldhaften Verletzung des Erwerbers gegen diese ATGB, insbesondere gegen die Pflichten gemäß Ziffer 5.2 und/oder 5.4, ist die Chiemgau Arena GmbH ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 EUR gegen den Erwerber zu verhängen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird von der Chiemgau Arena GmbH im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall gerichtlich auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.

Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 5.2 und/oder 5.4 ist die Chiemgau Arena GmbH zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

 

5.6 Ausschluss vom Eintrittskartenerwerb: Die Chiemgau Arena GmbH behält sich vor, Erwerber, die gegen die Verpflichtungen gemäß Ziffer 5.2 und/oder 5.4 verstoßen, künftig vom Erwerb von Eintrittskarten auszuschließen.

 

6. Veranstaltungstermine, Verschiebung von Veranstaltungen, Absage

6.1 Ausgangssituation: Die in der Chiemgau Arena durchgeführten Veranstaltungen sind Freiluftveranstaltungen, so dass Durchführung und Zeiten der einzelnen Wettbewerbe von der Witterung beeinflusst werden können. Darüber hinaus ist die Chiemgau Arena GmbH bei der Durchführung der Veranstaltungen und der einzelnen Wettkämpfe an die Vorgaben und Regelwerke der nationalen und internationalen Sportfachverbände gebunden. Die z.B. auf www.biathlon-ruhpolding.de bzw. der Bestellseite https://biathlon-ruhpolding.reservix.de angegebenen Tage und Uhrzeiten für die einzelnen Wettkämpfe, die während einer Veranstaltung ausgetragen werden, sind daher unverbindlich.

 

6.2 Verlegung, Absage, Abbruch: Die Chiemgau Arena GmbH behält sich das Recht zur Verlegung der Veranstaltungen sowie Programmänderungen, insbesondere den Tausch von Einzelwettkämpfen innerhalb der Wettkampftage, vor. In diesen Fällen hat der Kunde weder einen Anspruch auf Erstattung des Preises noch ein Rücktrittsrecht. Wird die Startzeit für einen Wettkampf auf eine andere Uhrzeit des jeweiligen Wettkampftages verschoben, so berechtigt die Eintrittskarte den Kunden, an diesen Wettkampf als Zuschauer teilzunehmen.

Im Falle einer Absage bis zum Vortag des Veranstaltungstermins wird der Preis - im Fall von Mehrtageskarten anteilig - gegen Vorlage der Original-Eintrittskarte, im Falle elektronischer Eintrittskarten unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer bei Angabe der Bankverbindung zum Nennwert abzüglich angefallener Gebühren (z.B. Service- und/oder Versandgebühren) erstattet. Ziffer 6.3 zu Gutscheinen gilt entsprechend.

Bei Absage oder Abbruch einer Veranstaltung am Veranstaltungstag, insbesondere infolge höherer Gewalt, z.B. aufgrund widriger Witterungsverhältnisse (z.B. Temperaturen von unter minus zwanzig Grad Celsius (-20°C), Nebel, starker Schneefall), sowie bei Sichtbehinderungen und/oder behördlicher Vorgaben, besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Preises, es sei denn, die Chiemgau Arena GmbH bzw. der Veranstalter hat den Abbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen der Chiemgau Arena GmbH bzw. des Veranstalters sprechen im Einzelfall für eine Erstattung.

 

6.3 Zuschauer(teil-)ausschluss: Bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, sind sowohl die Chiemgau Arena GmbH als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Eintrittskartenerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage bzw. Übersendung der Original-Eintrittskarte(n) auf eigene Rechnung, im Falle elektronischer Eintrittskarten unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer den entrichteten Preis abzüglich angefallener Gebühren (z.B. Service- und/oder Versandgebühren) erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Preises zur Einlösung im Rahmen eines künftigen Eintrittskartenerwerbs übermittelt, es sei denn, die Zuteilung eines Gutscheins ist dem Kunden unzumutbar.

 

6.4 Informationspflicht: Der Kunde bzw. Eintrittskarteninhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld der jeweiligen Veranstaltung/des jeweiligen Wettkampftages, für den die Eintrittskarte ein Zutrittsrecht vermittelt, rechtzeitig selbst über den jeweils aktuellen Veranstaltungsplan und den genauen Wettkampfbeginn zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter www.biathlon-ruhpolding.de abrufbar.

 

6.5 Vergebliche Aufwendungen: Die Chiemgau Arena GmbH haftet in den Fällen der Ziffer 6.2 und 6.3 gegenüber dem Kunden und Eintrittskarteninhaber nicht für vergebliche Aufwendungen, es sei denn die Chiemgau Arena GmbH hat dies zu vertreten oder eine Abwägung widerstreitender Interessen des Kunden mit den Interessen der Chiemgau Arena GmbH spricht für eine Haftung.

 

7. Parken und Transport zur Chiemgau Arena

7.1 Parkmöglichkeiten und Shuttle: Im Ortsgebiet von Ruhpolding werden von der Chiemgau Arena GmbH bei sportlichen Großveranstaltungen (z.B. Weltcup, WM) im Rahmen der vorhandenen (personellen, räumlichen und technischen) Kapazitäten und behördlichen Vorgaben Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt und von den einzelnen Parkplätzen ein kostenloser Bus-Shuttle-Service zur Chiemgau Arena eingerichtet.

 

7.2 Kein Anspruch auf Parkplätze: Die Einräumung von Parkmöglichkeiten begründet jedoch keinen Anspruch des Kunden auf einen Parkplatz und beinhaltet keinerlei Verpflichtungen der Chiemgau Arena GmbH zur Überwachung des Parkplatzgeländes und der dort geparkten Fahrzeuge. Die Haftung der Chiemgau Arena GmbH für Schäden an den dort geparkten Fahrzeugen, z.B. durch unbefugtes Einwirken Dritter, ist ausgeschlossen, es seid denn die Chiemgau Arena GmbH trifft ein Verschulden.

 

7.3 Kein Anspruch auf Shuttle: Die Einrichtung des kostenlosen Bus-Shuttle-Service zur Chiemgau Arena begründet keinen Anspruch des Kunden auf Beförderung, auch nicht zu bestimmten Zeiten und auch nicht für Personen, die keine gültige Eintrittskarte besitzen. Die Anreise sollte daher in jedem Fall frühzeitig erfolgen, da es - insbesondere kurz vor Wettkampfbeginn oder aufgrund behördlicher Vorgaben für den Transport - zu Verzögerungen kommen kann. Eine Haftung der Chiemgau Arena GmbH für eine verspätete Ankunft in der Chiemgau Arena ist ausgeschlossen, es seid denn die Chiemgau Arena GmbH trifft ein Verschulden.

 

8. Haftung der Chiemgau Arena GmbH

Die Chiemgau Arena GmbH haftet dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden nur, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Chiemgau Arena GmbH, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, also nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (das sind Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf).

 

9. Chiemgau Arena, Stadionordnung

Der Aufenthalt an und in der Chiemgau Arena erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zur Chiemgau Arena und das Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände vor, während und nach der Veranstaltung unterliegt zusätzlich der dort ausgehängten Stadionordnung, die integraler Bestandteil dieser ATGB ist und die auf der offiziellen Webseite des OK Ruhpolding www.biathlon-ruhpolding.de einseh-, abspeicher- oder ausdruckbar ist. Mit Zutritt zur Chiemgau Arena erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an. Die Stadionordnung gilt unabhängig von diesen ATGB. Sollten die Regelungen in den ATGB der Stadionordnung widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und der Chiemgau Arena GmbH diese ATGB Vorrang. Jeder Eintrittskarteninhaber ist insbesondere verpflichtet, sich in der Chiemgau Arena so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der Chiemgau Arena GmbH, der Athleten, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen anwesenden Personen nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Eintrittskarteninhabern bzw. Kunden gegen diese und die in der Stadionordnung festgelegten Verhaltensregelungen ist die Chiemgau Arena GmbH, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, entschädigungslos von Eintrittskarteninhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder Eintrittskarteninhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zur Chiemgau Arena zu verweigern und/oder sie der Chiemgau Arena bzw. des Platzes zu verweisen.

 

10. Bild- und Tonaufnahmen

Aus Sicherheitsgründen, zur öffentlichen Berichterstattung und/oder Bewerbung der betreffenden Veranstaltung können die Chiemgau Arena GmbH, die zuständigen Verbände und/oder von diesen beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die die Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Das berechtigte Interesse der Chiemgau Arena GmbH, der zuständigen Verbände oder von diesen jeweils beauftragten oder sonst autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) liegt in dem Interesse, die betroffene Veranstaltung in der Chiemgau Arena auch medial zu zeigen und zu verwerten. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch die Chiemgau Arena GmbH, die zuständigen Verbände oder von diesen autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) im Rahmen desselben berechtigten Interesses verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

Video- und Fotoaufnahmen durch Besucher an Veranstaltungstagen sind nur für private Zwecke und ausschließlich mit Geräten erlaubt, die nach Ausstattung und Größe offensichtlich allein für den privaten Gebrauch bestimmt sind und ein Maximalmaß von 150 x 150 x 150mm (BxHxT) nicht überschreiten. Eine anderweitige Nutzung dieser Aufnahmen oder eine Weitergabe derselben über den privaten Bereich hinaus an Dritte oder eine Veröffentlichung in den Medien, insbesondere den sozialen Netzwerken (z. B. Facebook, Instagram, Twitter, YouTube, etc.) bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Chiemgau Arena. Gleiches gilt für die Erhebung von Daten an Veranstaltungstagen.

 

11. Datenschutz

Die Chiemgau Arena GmbH verarbeitet im Rahmen der ATGB und der darin beschriebenen Sachverhalte personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Hierzu stellt die Chiemgau Arena GmbH bzw. der Ticketpartner der Chiemgau Arena GmbH, die Reservix GmbH entsprechende Datenschutzinformationen unter https://www.biathlon-ruhpolding.de/de/datenschutz sowie https://cdn.reservix.com/Datenschutzerklaerung_Reservix.pdf zur Verfügung.

 

12. Rechtswahl/Erfüllungsort/Gerichtsstand

Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Ruhpolding. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist Traunstein, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

 

13. Ergänzungen und Änderungen

Die Chiemgau Arena GmbH ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Für eine Anhebung der Preise (durch Veränderung der Preisliste) für bestehende Schuldverhältnisse gilt zusätzlich, dass dies nur bei signifikant zu Lasten der Chiemgau Arena GmbH verändernden Marktbedingungen, insbesondere bei erheblicher Steigerung der Unterhaltungskosten oder sonstiger Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten, bei Änderung der Umsatzsteuer oder vergleichbaren Steuern oder bei erheblicher Veränderung im Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (mind. Anhebung von 0,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres) zulässig ist.

Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben, sofern sie den Kunden betreffen. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Chiemgau Arena GmbH widersprochen hat, vorausgesetzt die Chiemgau Arena GmbH hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen.

 

14. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.