Gibt es Ausnahmen von der 2G-Regel?

Ja, ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder unter 12 Jahren (kein Nachweis erforderlich) und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese Personen ist ein äztliches Attest, sowie die Vorlage eine negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist, notwendig.