Aktionsbedingungen „Gutscheinkauf mit Vorzugsrecht“

der Gemeinde Ruhpolding bzgl. der Chiemgau Arena Ruhpolding, Biathlonzentrum 1, 83324 Ruhpolding („Gemeinde Ruhpolding“)

  1. Diese Aktionsbedingungen gelten für das Angebot des für die Gemeinde Ruhpolding für die Durchführung der Aktion verantwortlichen OK Biathlon Ruhpolding, Biathlonzentrum 1, 83324 Ruhpolding, Deutschland („OK Ruhpolding“). Gegenstand der Aktionsbedingungen ist der Erwerb und die Verwendung von Wertgutscheinen, insbesondere in Bezug auf den Biathlon Weltcup 2022 in Ruhpolding („Gutscheine“).
  2. Teilnahme an der Aktion
    1. Kauf eines Gutscheins im Wert von mindestens 50,00 € im offiziellen Ticketshop (https://biathlon-ruhpolding.reservix.de/artikel) des Biathlon Weltcups Ruhpolding oder telefonisch, vor Ort oder per Mail in der Tourist Information Ruhpolding zwischen dem 15.02.2021 und dem 21.03.2021;
    2. Mit dem abgeschlossenen Kauf erhält der Kunde ein Vorzugsrecht auf Tickets für den Biathlon Weltcup 2022 in Ruhpolding. Das heißt: Der Kunde wird vier (4) Wochen vor offiziellem Verkaufsstart („Exklusivzeitraum“) informiert und erhält so die exklusive Möglichkeit, während des Exklusivzeitraums den Gutscheinwert im Rahmen einer Ticketbestellung einzulösen. Die Einlösung des Gutscheins erfolgt ausschließlich über die Tourist Information Ruhpolding (telefonisch, vor Ort oder per Mail) oder mittels des auf dem Gutschein zu findenden individuellen Codes über den offiziellen Ticketshop unter https://biathlon-ruhpolding.reservix.de/events
    3. Die Aktion gilt nur solange der für den Gutscheinerwerb vorgesehene Vorrat reicht.
  3. Ein (1) Gutschein kann für maximal sechs (6) Tickets eingelöst werden.
  4. Der Versand des Gutscheins erfolgt auf Kosten des Kunden. Nimmt der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter die Tickets in Besitz, geht das Verlust- und Beschädigungsrisiko auf den Kunden über. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des Gesetzes (§ 13 BGB), findet der Gefahrübergang bereits mit der Übergabe der Tickets an das Versandunternehmen statt (§ 447 Abs. 1 BGB).
  5. Der Gutschein kann (mit Ausnahme der Regelung zum Restwert nach Ziffer 10) ausschließlich für Tickets eingelöst werden, weshalb damit Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen/Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Termin/Zeitraum angeboten werden. Dies bedeutet, dass gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufs- und/oder Rückgaberecht hinsichtlich der, z.B. online gekauften, Gutscheine besteht. Ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht nicht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Gemeinde Ruhpolding bzw. die entsprechende autorisierte Stelle bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.
  6. Geht der Gutschein verloren oder scheitert der Download des Gutscheins bzw. geht die Datei mit dem Gutscheincode auf dem Rechner des Kunden verloren, liegt das Verlustrisiko beim Kunden, sofern nicht die Gemeinde oder das OK Ruhpolding den Verlust zu vertreten hat.
  7. Der Gutschein ist nur unter den nachstehenden Voraussetzungen übertragbar. Die Gemeinde bzw. das OK Ruhpolding kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Das OK Ruhpolding behält sich allerdings ausdrücklich das Recht vor, Personen von der Aktion auszuschließen, wenn der begründete Verdacht auf nicht autorisierten Tickethandel besteht. Insbesondere behält sich das OK Ruhpolding das Recht vor, Gutscheine zu stornieren, sobald diese auf einer nicht autorisierten Plattform (z.B. eBay, eBay Kleinanzeigen etc.) zum Verkauf angeboten werden und der aufgerufene Verkaufspreis den Originalpreis des Gutscheins nicht nur unerheblich übersteigt.
  8. Die Vergabe der Tickets erfolgt auch innerhalb des Exklusivzeitraums nach Verfügbarkeit und dem Prinzip „first come, first served“, d.h. die Einlösung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Tickets bzw. der gewünschten Ticketkategorie. Mit Gutscheinkauf entsteht insbesondere kein Anspruch auf Einlösung in eine bestimmte Ticketkategorie.
  9. Jeder Gutschein kann im Jahr seiner Ausstellung sowie in den beiden folgenden Kalenderjahren eingelöst werden. Die Einlösung innerhalb des Exklusivzeitraums, d.h. das Vorzugsrecht gemäß Ziffer 2. b. gilt ausschließlich in Bezug auf Tickets für den Biathlon Weltcup 2022 in Ruhpolding.
  10. Ein eventueller Restwert auf dem Gutschein bleibt erhalten und kann bei weiteren Ticketbestellungen oder für Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen/Freizeitbetätigungen eingelöst werden. Eine Barablöse des Gutscheins ist genau wie dessen Verzinsung ausgeschlossen.
  11. Der Kunde erkennt bereits jetzt an, dass im Fall der Umwandlung des Gutscheins, also für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung Tickets begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen, die von der Gemeinde Ruhpolding (mit-) veranstaltet werden, sowie den Zutritt und Aufenthalt in der Chiemgau Arena, die ATGB der Gemeinde Ruhpolding Geltung erlangen (abrufbar unter:https://www.biathlon-ruhpolding.de/de/allgemeine-ticket-und-geschaeftsbedingungen-atgb-2019202020212022 )
  12. Das OK Biathlon Ruhpolding behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. Umstände, die dazu führen können, sind z.B. Störungen des Ablaufs durch höhere Gewalt, rechtliche Gründe, technische Gründe (z.B. Software- oder Hardware-Fehler) oder Manipulationen der Aktion durch Dritte.
  13. Die Gemeinde und das OK Ruhpolding haften dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden nur, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gemeinde Ruhpolding, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, also nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (das sind Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf).
  14. Die Gemeinde Ruhpolding und das OK Ruhpolding verarbeiten im Rahmen der Gutscheinvergabe und der hierin beschriebenen Sachverhalte personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Hierzu stellt die Gemeinde Ruhpolding entsprechende Datenschutzinformationen unter https://www.biathlon-ruhpolding.de/de/datenschutz zur Verfügung.
  15. Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Ruhpolding. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser Bestimmungen ergeben, ist Traunstein, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
  16. Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. deren übrigen Teile nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für Lücken in diesen Bestimmungen.